Der gemein­nüt­zige Verein
Schul­den­be­ra­tung Kanton Zürich
bietet seit über 30 Jahren profes­si­o­nelle
Bera­tung bei Schul­den­fragen an.

Beratungssituation nw

Sie haben Schulden und wünschen eine Bera­tung?

Rufen Sie uns an. Wir sind erreichbar von Montag bis Donnerstag zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr unter der Nummer 043 333 36 86 oder unter der kosten­losen Schul­den­hot­line 0800 708 708.

Intake vz_zugeschnitten

Wir beant­worten Ihre Fragen falls möglich gleich am Telefon. Je nach Situa­tion führen wir ein Aufnah­me­gespräch für eine persönliche Bera­tung bei uns im Büro. Wir verein­baren keine Termine per Mail.

Evalua­tion Projekt "Mobiles Büro"

Im "Mobilen Büro" werden Doku­mente abge­legt und sortiert. Personen mit admnis­tra­tiven Schwie­rig­keiten sollen dadurch entlastet und dem Chaos vorge­beugt werden. 

Mobiles Büro

Um den Nutzen des Ange­bots zu prüfen, wurde das Projekt in Zusam­me­n­a­r­beit mit dem Büro für volk­wirt­schaf­tiche Bera­tung BSS, evalu­iert. Der Schluss­be­richt liegt nun vor und kann hier gelesen werden. 

Die Rückmel­dung der Nutzenden waren grössten­teils positiv, was sehr erfreu­lich ist. 

«Für mich war die Sortie­rung und Ordnung meiner Unter­lagen wichtig, um ausge­dehnte ‚Such­ak­ti­onen‘ zu vermeiden. Die Mappe ist dafür ein sehr nützli­ches Tool.»

«Das Mobile Büro hilft, damit ich keine wich­tigen Doku­mente mehr ‚verhühnere‘. Das Wich­tige dabei: Sofort die Briefe aufma­chen und dann in die Mappe legen.»

«Ich habe neben Rech­nungen auch alle Versi­che­rungs­po­licen etc. drin. Das war gut, als ich zum Steu­er­be­rater ging, da musste ich nur das Mäppchen mitnehmen und es ist alles drin.»

Wenn Sie auch ein Mobiles Büro wollen, können Sie eine solche Mappe gratis in der Money­thek in Zürich beziehen.

Das Mobile Büro ist ein Koope­ra­ti­ons­pro­jekt verschie­dener Fach­stellen.

Neues Sanie­rungs­ver­fahren für natür­liche Personen (SchKG-Revi­sion)

Warum es die Rest­schuld­be­freiung braucht

Nach geltendem Schweizer Recht haben viele hoch­ver­schul­dete oder mittel­lose Privat­per­sonen keine realis­ti­schen Aussichten darauf, je wieder schul­den­frei zu leben. Dies wirkt sich nicht nur negativ auf die Schuld­ne­rinnen und Schuldner aus, auch deren Gläubiger und Gläubige­rinnen und die öffent­liche Hand sind davon betroffen. Der Bundesrat hat deshalb den Hand­lungs­be­darf erkannt und 2022 eine Revi­sion des Schuld­be­trei­bungs- und Konkurs­ge­setzes (SchKG) in Vernehm­las­sung gegeben. Die Botschaft an das Parla­ment wird Ende 2024 erwartet.

Hier finden Sie unseren Lepo­rello zum Thema.

Medi­en­mit­tei­lung - Auch in der Schweiz ein Neustart für Überschul­dete
Dach­ver­band Schul­den­be­ra­tung Schweiz 15.01.2025 

Medi­en­be­richte

Eine Auswahl an Medi­en­be­richten und -mittei­lungen zu den Themen Schulden und Geld.

Medienberichte